Sie wollen eine Ausbildung machen?


Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung zum Ultraleichtflugzeugführer ist das Mindestalter von 16 Jahren.
Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

• Beidseitige Fotokopie des Personalausweises.
• Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse LAPL

Theoretische / praktische Ausbildung:
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorschriften des BMVBS in Verbindung mit den Richtlinien
der Verbände (DULV, DeAC) für Ultraleichtluftfahrzeugführer gemäß §1 Abs. 4 LuftVZO.

 

Zum Erwerb der Erlaubnis zum Führen von UL/LL sind vom Flugschüler innerhalb
von 36 Monaten mindestens nachzuweisen:
• 60 Unterrichtsstunden je 45 Minuten in folgenden Sachgebieten:

– Luftrecht
– Meteorologie
– Flugfunk [entfällt, wenn schon im Besitz BZF II/I oder AZF]
– Navigation einschl. Navigations-Flugaufgabe
– Technik
– Verhalten in besonderen Fällen einschl. Menschliches Leistungsvermögen

Die praktische fliegerische Ausbildung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Ausbildungsrichtlinien der Verbände.

Flugschule

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